§ 218 ist schmerzhaft veraltet.
Der Paragraf wurde im Jahre 1871 im Kaiserreich verabschiedet, zu einer von Kirche und Patriarchat dominierten Zeit, in der Frauen kaum Rechte besaßen. § 218 spiegelt das wider.
§ 218 widerspricht dem Grundgesetz.
Der Paragraf richtet sich gegen körperliche Autonomie und Persönlichkeitsrechte. Er greift die Würde ungewollt Schwangerer an, indem er Gebärzwang fordert.
§ 218 ist ein reines Symbol für Unterdrückung.
Die Strafen für Verstöße dagegen sind verhältnismäßig hoch (3-5 Jahre), werden aber kaum praktiziert. Es ergibt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Strafe.
§ 218 diskriminiert auf Basis des Geschlechts.
Reproduktive Selbstbestimmung ist die Grundlage geschlechtlicher Gleichberechtigung. Ohne körperliche Autonomie ist eine vollständige Emanzipation nicht möglich.
§ 218 bevormundet.
Die Zurechnungsfähigkeit ungewollt Schwangerer wird durch die Pflichtberatung und 3-Tage-Wartezeit zwischen Beratung und Eingriff vom Staat in Frage gestellt.
§ 218 drangsaliert Betroffene.
Die aktuelle Regelung behandelt Schwangerschaftsabbrüche als Straftat, obwohl sie Bestandteil des reproduktiven Zyklus gebärfähiger Menschen sein können. In einer solch verwundbaren Situation brauchen Betroffene die bestmögliche medizinische und psychosoziale Versorgung, statt Bestrafung und Tabuisierung.
§ 218 kriminalisiert Ärzt*innen.
Ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung ist rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ärzt*innen werden dadurch in eine juristische Grauzone gedrängt. Der „Werbeverbot“- Paragraf § 219a hindert sie zudem daran, über verschiedene Methoden zu informieren.
§ 218 führt zur medizinischen Unterversorgung.
Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verhindert eine optimale klinische Versorgung. Schwangerschaftsabbrüche sind nicht Bestandteil eines Medizinstudiums; Aus-und Fortbildungen, sowie Forschung werden stark eingeschränkt. Junge Ärzt*inen rücken kaum nach, die Versorgungslage in vielen Regionen Deutschlands ist kritisch.
§ 218 ist kontraproduktiv.
Unzählige Studien und internationale Erfahrungen zeigen, dass die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen deren Anzahl nicht erhöht, sondern lediglich zu einer Verbesserung der Versorgung ungewollt Schwangerer führt.
§ 218 schadet der Demokratie.
Der Paragraf legitimiert Haltungen religiöser Fundamentalist*innen und Rechtsextremist*innen. Er befördert deren aggressive und belästigende Aktivitäten vor Beratungs- und medizinischen Einrichtungen.