In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft die Politik zur Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und einer Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch auf.

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